Tracking in Zeiten von Corona
Um die Verbreitung der aktuellen COVID-19-Pandemie besser zu kontrollieren und ihre Ausbreitung einzudämmen, werden vermehrt technologische Instrumente eingesetzt. Von aggregierten Standortdaten (über Mobilfunknetz) zur Kontrolle von Mobilitätseinschränkungen über das Contact Tracing bis zur individuellen Überwachung der Bewegungen von infizierten Personen, nutzen die einzelnen Staaten derzeit unterschiedliche Formen von Tracking-Technologien als epidemiologische Massnahmen.
Tracking gegen COVID19: nach Ländern wie China und Taiwan überlegt sich auch die Schweiz noch intensiver auf Tracking zu setzen in der Bekämpfung von Corona. Laut einer Umfrage, erfahren diese Massnahmen in der Bevölkerung grosse Zustimmung. Wir haben uns die verschiedenen Arten von Tracking genauer angeschaut. Das Resultat: eine hilfreiche (vereinfachte) Grafik zum Vergleich einiger Länder. Die Tracking-Intensität hängt von einer Reihe von Parametern ab. Diese sind von Anwendung zu Anwendung und von Land zu Land unterschiedlich. Häufig werden Mischformen von verschiedenen Technologien angewendet.
Tracking-Parameter
- Genutzte Daten: Es stehen diverse Daten zur Auswahl, die zum Zweck von Tracking verwendet werden können. Dazu gehören: Standortdaten (z.B. GPS oder Mobilfunkdaten), Gesundheitsstatus (Daten über Infektionsstatus oder Symptome), Abstandsdaten (Daten über die Dauer und Entfernung von Begegnungen, z.B. via Bluetooth übermittelt) und Daten, mittels derer Bewegungsprofile der Individuen erstellt werden können (z.B. GPS).
- Freiwilligkeit der Datensammlung: Daten können durch freiwillige oder obligatorische Nutzung einer spezifischen App gesammelt werden oder automatisch aufgrund der Benützung des Mobilfunknetzes erhoben werden.
- Zeithorizont der Auswertung: Daten können in Echtzeit analysiert und für weiterführende Schritte benutzt werden oder erst nach Ablauf einer gewissen Zeit ausgewertet werden.
- Anonymisierung: Daten können anonymisiert sein oder Rückschlüsse auf die individuellen NutzerInnen zulassen.
- Nutzung der Informationen: Die gesammelten und ausgewerteten Daten können verschiedenen Zwecken dienen: Informationen über das (Bewegungs)verhalten der NutzerInnen (aggregierte Verwendung), zum Nachverfolgen von Übertragungsketten (Contact Tracing), zur Bewegungseinschränkung von NutzerInnen (Kontrolle der Einhaltung einer Quarantäne oder Überwachung), als Grundlage für rechtliche Sanktionen gegenüber NutzerInnen (Strafverfolgung).
Innovationsethische Schlüsselfragen
- Selbstbestimmung: Können die NutzerInnen frei und wohlinformiert in die Nutzung der Tracking-Methode einwilligen?
- Privatsphäre: Tracking basiert auf der Erhebung und Verarbeitung von persönlichen Daten. Welche Daten werden gesammelt, wer kann auf sie zugreifen, wie sind sie geschützt und wo bzw. wie lange werden sie aufbewahrt?
- Öffentliche Gesundheit: Trägt der Einsatz einer Tracking-Methode wirksam zum Schutz der öffentlichen Gesundheit bei? Und lässt sich der Einsatz der Methode im Sinne einer Abwägung gegen andere tangierte Rechte und Güter rechtfertigen?
- Sozialpsychologisches Wohlbefinden: Inwieweit fördert eine Tracking-Methode das Gefühl der Überwachung in der Bevölkerung und begünstigt dadurch innere Unruhe und Ängste?
- Chancengleichheit: Gewährleistet der Einsatz der Tracking-Methode die Gleichbehandlung und die Chancengleicheit?
- Reversibilität: Wird die Tracking-Methode nach ihrem Einsatz zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie wieder eingestellt und können die gesammelten Daten vernichtet werden?
- Transparenz: Kommunizieren die involvierten Akteure (Behörden, EntwicklerInnen, Aufsichtsorgane) transparent über Ziele und Nutzen der Tracking-Methode und über deren Einbettung in den Gesamtzusammenhang der Massnahmen zur Pademiebekämpfung?